Newsletter Nr. 1/2022 - Kantonaler Klimaschutzartikel
Liebe Mitglieder
Wie Sie wissen, hat der neue Vorstand des Klimavereins in seiner Strategie eine aktive Kommunikation zu den Mitgliedern beschlossen. Wir senden Ihnen deshalb zukünftig bei wichtigen Entwicklungen gerne Informationen, die wir auch aus amtlichen und privaten Quellen abdrucken.
Heute erstmals zu den Folgen des Mitte Mai 2022 beschlossenen kantonalen Klimaschutzartikels. Darin wird die Eindämmung der Treibhausgase als verbindliches Ziel der Zürcher Politik in der Verfassung festgeschrieben. Und vor einem halben Jahr wurde auch eine Revision des kantonalen Energiegesetzes gutgeheissen, das bereits per 1. September 2022 in Kraft tritt.
Was bedeutet das für Hausbesitzer?
Es verlangt unter anderem den Ersatz von Öl- und Gasheizungen am Ende ihrer Lebensdauer durch umweltfreundliche Heizlösungen. Im Kanton Zürich sind rund 120’000 Öl- und Gasheizungen in Betrieb. Sie verursachen 40 Prozent der klimabelastenden CO2-Emissionen. Als klimaneutrale Heizsysteme kommen meistens Wärmepumpen, Fernwärme oder Holzheizungen zum Einsatz. Auch Biogas-Lösungen sind zulässig.
Wir laden Sie deshalb freundlich ein, schon jetzt an den notwendigen Wechsel der Heizung zu denken. Aus aktuellem Anlass ist es ohnehin geraten, Öl und Gas als Brennstoffe möglichst bald abzulösen. Statt Russland weiter Milliardeneinnahmen zu ermöglichen unterstützen Sie eigene Photovoltaik- und Solarthermieanlagen und investieren in die einheimische Wirtschaft.
Ferner weisen wir Sie auf die beigelegten Broschüren hin. In der überflutenden Fülle von Artikeln, Berichten, Merkblättern, Verhaltensvorschlägen etc. hat man kaum mehr einen Überblick. Wir möchten uns deshalb vor allem auf Gemeindeaktivitäten konzentrieren und nicht die eidgenössische oder die kantonale Strategie beleuchten. So finden sie als Beilagen zwei Berichte, die schon als Gesamtprogramm für Gemeinden bezeichnet werden können.
(Autor : Peter Hasler)